Die Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage für das Jahr 2014 durch die Senatsverwaltung für Arbeit, Integration und Frauen ist erfolgt. Aus Sicht der IHK Berlin und des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg ist das gleich in mehrfacher Hinsicht wirtschaftsfreundlich.
Termine für die verkaufsoffenen Sonntage 2014 – Berlin
Die festgesetzten Sonntage für 2014 sind:
– 26. Januar 2014: – Internationale Grüne Woche
– 09. März 2014: – Internationale Tourismus-Börse Berlin (ITB)
– 04. Mai 2014: – Berliner Theatertreffen (Berliner Festspiele) Gallery Weekend Berlin
– 07. September 2014: – Internationale Funkausstellung Berlin (IFA)
– 05. Oktober 2014: – Fest zum Tag der Deutschen Einheit, Auftakt „Berlin leuchtet“
– 09. November 2014: – Feierlichkeiten zu 25 Jahren Mauerfall; Berliner Märchentage
– 07. Dezember 2014: – über 50 Weihnachtsmärkte, Berlin Weihnachtshauptstadt Europas
– 21. Dezember 2014: – Louis-Lewandowski-Festival – World Festival of Synagogal Music
IHK Berlin und HBB begrüßen wirtschaftsfreundliche Festsetzung der verkaufsoffenen Sonntage 2014
„Wir freuen uns, dass unsere Bemühungen für eine frühzeitige Festsetzung von Erfolg gekrönt sind“, erklärte der Stellvertretende IHK-Hauptgeschäftsführer Christian Wiesenhütter. „Damit können Handel und Tourismuswirtschaft rechtzeitig ihre Termine und gemeinsame Aktionen für 2014 planen. Die frühe Festsetzung ist eine wesentliche Voraussetzung, um Berlin im internationalen Wettbewerb weiterhin gut zu platzieren.“ Ergänzend dazu sagte Nils Busch-Petersen, Hauptgeschäftsführer des Handelsverbandes Berlin-Brandenburg (HBB): „Das Berliner Ladenöffnungsgesetz knüpft hohe Anforderungen an die Festsetzung. Umso erfreulicher ist es, dass die Senatsverwaltung den gemeinsamen Vorstellungen von Kammer und Verband entsprechen konnte.“
Verkaufsoffene Sonntage 2014 – Berlin – aus Anlass besonderer Ereignisse
Neben diesen acht per Allgemeinverfügung festgesetzten verkaufsoffenen Sonntagen dürfen Verkaufsstellen aus Anlass besonderer Ereignisse, insbesondere von Firmenjubiläen und Straßenfesten, jährlich an zwei weiteren Sonn- und Feiertagen von 13:00 Uhr bis 20:00 Uhr öffnen. Wichtig ist, dass die Öffnung dem zuständigen Bezirksamt zwei Wochen im Voraus unter Angabe des Grundes formlos schriftlich (nur per Brief oder Fax) angezeigt wird. Auch darf auf einen festgesetzten verkaufsoffenen Sonntag kein frei wählbarer folgen. Es muss mindestens ein Wochenende dazwischen liegen.
Quelle: Medien und Kommunikation, IHK Berlin I
Fotos: TrendJam
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