Zu einer Festveranstaltung mit dem Titel: „100 Jahre Preußisches Ausgrabungsgesetz“ hatten Anfang April 2014 das Land Berlin und der Verband der Landesarchäologen in der Bundesrepublik Deutschland (VLA) in Berlin eingeladen. Gemeinsam mit dem Deutschen Nationalkomitee für Denkmalschutz (DNK), dem Deutschen Verband für Archäologie (DVA) und dem Landesdenkmalamt Berlin wurde zu einer 100-Jahrfeier anläßlich der Verabschiedung des Preußischen Ausgrabungsgesetzes vom 24. März 1914 in das Gebäude des Bundesrates, Leipziger Straße 3-4, in Berlin geladen.
Denkmalschutz in unserer Zeit aktueller denn je
Die Denkmalschutzgesetzgebung ist in Hinblick auf den Kulturgüterschutz ein aktuelles Thema, das nicht nur national, sondern auch international diskutiert wird. Im Rahmen eines Parlamentarischen Abends wurde die Notwendigkeit und Bedeutung der staatlichen Bodendenkmalpflege, ebenso wie die Perspektiven für die Zukunft aufgezeigt.
100-Jahre Verabschiedung des Preußischen Ausgrabungsgesetzes
Das Preußische Ausgrabungsgesetz war die erste gesetzliche Regelung zum Schutze archäologischer Bodenfunde im Königreich Preußen. 100 Jahre ist das her, und was damals König Wilhelm II. von Preußen unter Zustimmung der Häuser des Landtags der Monarchie erlassen hatte, ist mit seinen 29 Paragraphen die Grundlage für heutige Denkmalschutzgesetze. Die sogenannten Kerninhalte haben sich nur geringfügig verändert. Das Ausgrabungsgesetz hat sich bewährt, und ist in seinen Grundzügen immer noch aktuell.
Dabei geht es vor allem um:
- – die Genehmigungspflicht von Ausgrabungen,
- – um die Meldepflicht von Funden,
- – um die Abgabepflicht,
- – aber auch um Strafen bei Zuwiderhandlungen.
Heute sind die Denkmalschutzgesetze Ländersache
In der Bundesrepublik gibt es derzeit 16 Denkmalschutzgesetze. Die Denkmalschutz-Gesetzgebung ist aufgrund der Kulturhoheit der Länder Sache der einzelnen Bundesländer.
Quelle: Landesdenkmalamt Berlin
Fotos: TrendJam
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